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   OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05   

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OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 (https://dejure.org/2005,17472)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 (https://dejure.org/2005,17472)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 1055/05 (https://dejure.org/2005,17472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer; Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Verlängerung der Arbeitszeit und Kürzung des Stundenlohns; Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte im ...

  • Judicialis

    StVollzG § 37; ; StVollzG § 43 Abs. 2; ; StVollzG § 43 Abs. 3; ; StVollzG § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 37 § 43 Abs. 2, 3 § 115

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muss die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muß die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, daß eine hinreichende Überprüfung des Beschlußes im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    Ausgehend von einer wahrscheinlichen Festlegung wie angekündigt wird abzuwägen sein, inwieweit eine Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit des Strafgefangenen unter Berücksichtigung des Vollzugsziels und der Gestaltung des Vollzugs (§§ 2, 3 StVollzG) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 StVollzG gerechtfertig erscheint (vgl. hierzu KG, Beschluß vom 30.11.1988 - 5 Vollz (WS) 284/88 und 5 Vollz (Ws) 357/88) und ob die Kürzung der Entlohnung willkürlich ist oder sich im ermessensfehlerfreien Raum bewegt und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Höhe des für die Arbeit von Strafgefangenen im Vollzug gewährten Entgelts entspricht (BVerfG NJW 1998, 3337; 2002, 2023).
  • BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01

    Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    Ausgehend von einer wahrscheinlichen Festlegung wie angekündigt wird abzuwägen sein, inwieweit eine Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit des Strafgefangenen unter Berücksichtigung des Vollzugsziels und der Gestaltung des Vollzugs (§§ 2, 3 StVollzG) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 StVollzG gerechtfertig erscheint (vgl. hierzu KG, Beschluß vom 30.11.1988 - 5 Vollz (WS) 284/88 und 5 Vollz (Ws) 357/88) und ob die Kürzung der Entlohnung willkürlich ist oder sich im ermessensfehlerfreien Raum bewegt und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Höhe des für die Arbeit von Strafgefangenen im Vollzug gewährten Entgelts entspricht (BVerfG NJW 1998, 3337; 2002, 2023).
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    (vgl. OLG Hamburg NStZ 2005, 592).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden

    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III 1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Demgemäß muss unmissverständlich klargestellt werden, von welchen Feststellungen das Gericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist; ggf. ist herauszuarbeiten, welchen Vortrag der Beteiligten und warum die Strafvollstreckungskammer für erheblich und zutreffend gehalten hat (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Hamburg StraFo 2005, 346; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; Kamann/Spaniol a.a.O., § 115 Rn. 80; Laubenthal a.a.O., § 115 Rn. 13).
  • KG, 11.01.2016 - 2 Ws 303/15

    Religionsfreiheit im Strafvollzug

    Hiernach müssen die von den Strafvollstreckungskammern erlassenen Beschlüsse grundsätzlich den Anforderungen genügen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2013, 189; Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 2 Ws 185/15 Vollz - Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 115 Rdn. 6; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. P Rdn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

    Darüber hinaus muss der Beschluss die Tatsachengrundlage so vollständig und zutreffend umschreiben, dass sie eine aus sich heraus verständliche und klare Grundlage für die anschließende rechtliche Würdigung der Strafvollstreckungskammer bietet (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2005, 356 [357]; HansOLG Hamburg, NStZ 2005, 592; Beschluss des OLG Nürnberg vom 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 -, Tenor veröffentlicht in juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 2 Ws 123/05; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 2 Ws 89/06).
  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

    2012, 378; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325; Arloth/Krä, StVollzG, § 115 Rn. 6 mwN).
  • OLG Celle, 09.05.2011 - 1 Ws 186/11

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Die Entscheidungsgründe müssen die Gründe wiedergeben, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21

    Antrag einer Strafgefangenen auf Verlegung in die Mutter-Kind-Abteilung einer

    Nur wegen der Einzelheiten darf gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG auf nach Herkunft und Datum genau bezeichneter Schriftstücke verwiesen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21, Dezember 2005 - 1 Ws 1055/05, juris Rn. 14).
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    2012, 378; OLG Hamburg NStZ 2005, 592 [OLG Hamburg 12.05.2005 - 3 Vollz(Ws) 28/05] ; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122 [OLG Nürnberg 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05] ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325; Arloth/Krä, StVollzG, § 115 Rn. 6 mwN).
  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Jugendmaßregelvollzug: Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über

    Der Tatbestand des Beschlusses muss - trotz der Bezugnahme hinsichtlich der Einzelheiten - unmissverständlich klarstellen, von welchen Feststellungen das Gericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist und welchen Parteivortrag es für relevant gehalten hat, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine hinreichende Prüfung zu ermöglichen (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; KG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 2 Ws 10/07 Vollz -).
  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Umfang und Ausgestaltung des Rechts

  • KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13

    Strafvollzugssache: Notwendige Begründung der Entscheidung der

  • KG, 18.08.2016 - 5 Ws 97/16

    Antragsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: Zulässigkeit der

  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 451/13

    Sicherungsverwahrung: Fälligkeit der Ausgleichsentschädigung für erworbene

  • OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17

    Maßregelvollzug: Wirksamkeit der Bevollmächtigung einer Privatperson zur

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2018 - 2 Ws 144/18

    Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • OLG Celle, 07.03.2017 - 3 Ws 121/17

    Maßregelvollzug: Widerruf der Unterbringung im offenen Vollzug

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